Öffentliches Recht:
Regelt die Beziehung zwischen...
1. Staatsbürger & Staat
2. staatliche Einrichtungen untereinander
(Bund, Länder, Gemeinden)
Verhältnis:
Über- & Unterordnungsprinzip
Schule Bund
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Schüler Land
Zwingendes Recht:
Abweichungen von der Rechtsvorgabe sind nicht möglich.
Privatrecht:
Regelt die Beziehung zwischen...
1. Bürger & Bürger
2. Unternehmen & Bürger
3. Unternehmen & Unternehmen
Verhältnis:
Gleichrangigkeit
Herr A <-> Frau B
Firma C <-> Frau D
Nachgiebiges Recht:
Innerhalb des vorgegebenen Rahmens können rechtliche Vereinbarungen frei getroffen werden. (z.B. Vertragsfreiheit)
Tritt der Staat als Vertragspartner auf, so gelten für ihn auch die Bestimmungen des Privatrechts!