19. September 2012

Rechtsgebiete

Öffentliches Recht:


Regelt die Beziehung zwischen...
1. Staatsbürger & Staat
 
2. staatliche Einrichtungen untereinander
(Bund, Länder, Gemeinden)
 
 
Verhältnis:
Über- & Unterordnungsprinzip
Schule             Bund
î                        î
Schüler              Land 
 
 
Zwingendes Recht:
Abweichungen von der Rechtsvorgabe sind nicht möglich.
 
 

Privatrecht:

 
Regelt die Beziehung zwischen...
1. Bürger & Bürger
 
2. Unternehmen & Bürger
 
3. Unternehmen & Unternehmen
 
 
Verhältnis:
Gleichrangigkeit
Herr A <-> Frau B
Firma C <-> Frau D
 
Nachgiebiges Recht:
Innerhalb des vorgegebenen Rahmens können rechtliche Vereinbarungen frei getroffen werden. (z.B. Vertragsfreiheit)
 
 
Tritt der Staat als Vertragspartner auf, so gelten für ihn auch die Bestimmungen des Privatrechts!