28. September 2012

Differentialrechnung

Bei vielen funktionalen Zusammenhängen interessiert, wie rasch bei einer Änderung der unabhängigen Variabeln die zugeordneten Funktionswerte zu- bzw. abnehmen.

unabhängige Variable X
zugeordneter Funktionswert Y











Die Steigung eines Funktionsgraphen in einem Punkt P ist gleich der Steigung der Tangenten an den Graphen in diesem Punkt.

Berechnung der Steigung einer Funktion an einer Stelle:



Differienzierbarkeit einer Funktion:


Gerichtsbarkeiten

Für verschiedene Straftaten gibt es bestimmte Gerichte. Das Amtsgericht, Verwaltungsgericht, Arbeitsgericht, Sozialgericht und Finanzgericht.

Ordentliche Gerichtsbarkeit
(Ziviel- & Strafrecht):
behandelt:
- Kauf-, Miet-, Werk-, Dienst-, Verträge
- Erbschaft, Familienangelegenheiten
- Unterlassungsansprüche
- Nachbarschaftsrecht

I. Amtsgericht

II. Landgericht
(Berufung)

III. Oberlandesgericht
(Revision)

IV. Bundesgerichtshof


Verwaltungsgerichtsbarkeit:
behandelt:
-Klage gegen den Verwaltungsakt zB Gebührenbescheid (!außer Sozialversicherung!)

I. Verwaltungsgericht
(Berufung)

II. Oberverwaltungsgericht
(Revision)

III. Bundesverwaltungsgericht (in Leipzig)


Arbeitsgerichtsbarkeit:
behandelt
-Streit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zB. Kündigung

I. Arbeitsgericht
(Berufung)

II. Landesarbeitsgericht
(Revision)

III. Bundesarbeitsgericht (in Erfurt)


Sozialgerichtsbarkeit:
behandelt:
-Streit zwischen Sozialversicherten und Versicherungsträgern zB. Krankenversicherung, Privatversicherung

I. Sozialgericht
(Berufung)

II. Landessozialgericht
(Revision)

III. Bundessozialgericht (in Kassel)


Finanzgerichtsbarkeit:
behandelt:
-Steuer-, Zoll-, Kindergeld-, Streitigkeiten

I. Finanzgericht
(Revision)

II. Bundesfinanzhof (in München)


 

Instanzen - Gerichtsaufbau in Deutschland

Im Stafverfahren wird zwischen 3 Instanzen unterschieden. Beispiel, ein Autounfall

Rechtsquellen

Ungeschriebenes Recht:
z.B. Gewohnheitsrecht, Wegerecht

27. September 2012

Gegenstand der Pychologie

Psyche: Geist, Verstand
logie [logos] Logik, Wissenschaft

=>Psychologie ist die Wissenschaft des menschlichen Seelenlebens. Sie äußert sich in:


Erleben:

-von außen nicht beobachtbare Vorgänge im inneren des Menschen
-kann der Mensch nur dann in sich selbst wahrnehmen durch so genannte SELBSTBEOBACHTUNG
 
Beispiele: Gedanken, Gefühle, Erinnerungen
 

Verhalten:

-Gesamtheit aller von außen beobachtbaren Äußerungen eines Lebewesens
-wahrnehmbar durch so genannte FREMDBEOBACHTUNG
 
Beispiele: Bewegungen, Ausdrucksformen
 
 
 
=>Erleben & Verhalten stehen in Wechselwirkung
     z.B.  Trauer <-> Weinen
              Schmerz <-> Krümmen/Schreie
 
=> Psychologie ist also die Wissenschaft des menschlichen Erlebens und Verhaltens

Verlauf der Entwicklung

Wachstum
bezeichnet in der Entwicklungsbiologie die quantitative körperliche Veränderung im Sinne einer Volumenzunahme.
Im Gegensatz dazu bezieht sich der Begriff Entwicklung eher auf qualitative Veränderungen innerhalb einer bestimmten Zeit. Wachstum stellt damit nur einen Teilaspekt des Entwicklungsgeschehens dar.
 

Gliederungshilfe

hier ist also mal ne Gliederungshilfe, wie man die Texte verfassen sollte.

20. September 2012

Ganzrationale Funktionen

hier kommen jetzt nur Bilder weil es ziemlich doof ist das ganz zu schreiben







 

19. September 2012

Mitwirkungsmöglichkeiten im demokratischen Staat

 

Marketing

Philosophie:

,,Der Köder muss dem Fisch schmecken & nicht dem Angler."

,,Finde Wünsche & erfülle sie  und nicht   erfinde Produkte und verkaufe sie!"

Rechtsgebiete

Öffentliches Recht:


Regelt die Beziehung zwischen...
1. Staatsbürger & Staat
 
2. staatliche Einrichtungen untereinander
(Bund, Länder, Gemeinden)
 
 
Verhältnis:
Über- & Unterordnungsprinzip
Schule             Bund
î                        î
Schüler              Land 
 
 
Zwingendes Recht:
Abweichungen von der Rechtsvorgabe sind nicht möglich.
 
 

Privatrecht:

 
Regelt die Beziehung zwischen...
1. Bürger & Bürger
 
2. Unternehmen & Bürger
 
3. Unternehmen & Unternehmen
 
 
Verhältnis:
Gleichrangigkeit
Herr A <-> Frau B
Firma C <-> Frau D
 
Nachgiebiges Recht:
Innerhalb des vorgegebenen Rahmens können rechtliche Vereinbarungen frei getroffen werden. (z.B. Vertragsfreiheit)
 
 
Tritt der Staat als Vertragspartner auf, so gelten für ihn auch die Bestimmungen des Privatrechts!

Sachtexte / Gebrauchstexte

sind real und allgemein immer informativ

Literarische Texte

=sollen unterhalten, bilden und Identifikation schaffen

Lyrik:          Gedicht z.B. Elegie, Ballade -> Sprecher:   Das lyrische Ich

Epik:            Roman, Fabel                   -> Sprecher: Erzähler (personal, auktional, neutral)

Dramatik: Schauspiel                     -> Sprecher: Rollen bzw. Figuren (Monolog, Dialog)

18. September 2012

Genetik

I. Einführung:
    1. Wichtige Begriffe; Definition

-Genetik (griech. ,,genesis" = Entstehung, Abstammung) -> Abstammungs- & Vererbungslehre

-Vererbung: Weitergabe genetischer Information von Generation zu Generation