28. September 2012

Instanzen - Gerichtsaufbau in Deutschland

Im Stafverfahren wird zwischen 3 Instanzen unterschieden. Beispiel, ein Autounfall

1. Intanz - Tatsachen-Instanz
Tatsachen werden ermittelt & rechtlich beurteilt (Amtsgerichte bis Streitwert =< 5.000€)

Es wird also von der Polizei und der Versicherung untersucht, wer schuld am Unfall hat und ein Urteil wird abgegeben.

2. Instanz - Berufungs-Instanz
Urteil wird umfassend nachgeprüft, auf Tatsachen als auch auf fehlerhafte Rechtsansichten.

Sollte dem Kläger oder dem Angeklagten das Urteil nicht recht sein, so werden nochmals alle Beweise, Aussagen/Zeugen und das Urteil geprüft.

3. Instanz - Revisions-Instanz
Nur richtige Rechtsanwendung wird überprüft. Das heißt: neue Tatsachen sind nicht mehr zulässig.

Sollten wieder Unstimmigkeiten auftreten, wird also nur das Urteil überprüft.



Je höher die Instanz geht, desto höher wird auch das Gericht:

zB. Amtsgericht->Landgericht->Oberlandesgericht->Bundeslandesgericht