Im Stafverfahren wird zwischen 3 Instanzen unterschieden. Beispiel, ein Autounfall
1. Intanz - Tatsachen-Instanz
Tatsachen werden ermittelt & rechtlich beurteilt (Amtsgerichte bis Streitwert =< 5.000€)
Es wird also von der Polizei und der Versicherung untersucht, wer schuld am Unfall hat und ein Urteil wird abgegeben.
2. Instanz - Berufungs-Instanz
Urteil wird umfassend nachgeprüft, auf Tatsachen als auch auf fehlerhafte Rechtsansichten.
Sollte dem Kläger oder dem Angeklagten das Urteil nicht recht sein, so werden nochmals alle Beweise, Aussagen/Zeugen und das Urteil geprüft.
3. Instanz - Revisions-Instanz
Nur richtige Rechtsanwendung wird überprüft. Das heißt: neue Tatsachen sind nicht mehr zulässig.
Sollten wieder Unstimmigkeiten auftreten, wird also nur das Urteil überprüft.
Je höher die Instanz geht, desto höher wird auch das Gericht:
zB. Amtsgericht->Landgericht->Oberlandesgericht->Bundeslandesgericht
1. Intanz - Tatsachen-Instanz
Tatsachen werden ermittelt & rechtlich beurteilt (Amtsgerichte bis Streitwert =< 5.000€)
Es wird also von der Polizei und der Versicherung untersucht, wer schuld am Unfall hat und ein Urteil wird abgegeben.
2. Instanz - Berufungs-Instanz
Urteil wird umfassend nachgeprüft, auf Tatsachen als auch auf fehlerhafte Rechtsansichten.
Sollte dem Kläger oder dem Angeklagten das Urteil nicht recht sein, so werden nochmals alle Beweise, Aussagen/Zeugen und das Urteil geprüft.
3. Instanz - Revisions-Instanz
Nur richtige Rechtsanwendung wird überprüft. Das heißt: neue Tatsachen sind nicht mehr zulässig.
Sollten wieder Unstimmigkeiten auftreten, wird also nur das Urteil überprüft.
Je höher die Instanz geht, desto höher wird auch das Gericht:
zB. Amtsgericht->Landgericht->Oberlandesgericht->Bundeslandesgericht